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REMIT II beschlossen - ACER veröffentlicht Open Letter zu neuen Berichtspflichten

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, sog. REMIT-Verordnung, ist in den vergangenen Monaten umfassend angepasst worden. Erste Informationen zu den Änderungen hat ACER jetzt in einem Open Letter zusammengestellt.

Nach der Annahme durch Parlament und Rat wurde REMIT II nunmehr als Verordnung (EU) 2024/1106 am 17.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 07.05.2024 in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen sehen perspektivisch - nach einer Anpassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 - auch Änderungen bei der Datenmeldung vor. In einem Open Letter hat ACER nunmehr vorab einen ersten Überblick über wesentliche Änderungen der Berichtspflichten zusammengestellt. Er richtet sich an Akteure, die an der REMIT-Datenmeldung beteiligt sind oder die Meldepflichten gemäß REMIT haben. Dazu gehören Marktteilnehmende, Registered Reporting Mechanisms (RRMs), Insider-Informationsplattformen (IIPs), organisierte Marktplätze (OMPs) und Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren oder ausführen (PPAETs).

Auf mehreren Seiten gibt ACER einen Überblick, wie unter anderem OMPs zukünftig definiert werden, wann OMPs mit der Meldung von Daten über die Orderbücher beginnen und welche Daten voraussichtlich gemeldet werden. Behandelt werden ebenfalls die Meldung von Speicherverträgen für Gas und Strom, Verträge für Regelenergiemärkte, Single Day-Ahead und Intraday Coupling (SDAC und SIDC). Den beschriebenen Änderungen in der Datenmeldung vorgeschaltet sein, wird eine Anpassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014. Dies soll innerhalb der kommenden zwölf Monate passieren. Bis zur Wirksamkeit der angepassten Durchführungsverordnung gelten weiterhin die bestehenden Melderegeln.

Weitere Absätze befassen sich mit der Anzeige der Nutzung von Handelsalgorithmen, Mitteilungen von Marktteilnehmenden, die einen direkten elektronischen Zugang anbieten sowie dem Vertreter oder der Vertreterin eines oder einer Marktteilnehmenden aus einem Drittstaat, der oder die zukünftig für einen Handel in der EU benannt werden muss. Auch die Autorisierung von IIPs sowie Neuerungen in Bezug auf das Konzept PPAETs und deren Verpflichtungen durch Art. 15 Absätze 1 bis 2 der aktualisierten Verordnung werden thematisiert.

Weitere Anliegen werden in einer überarbeiteten Fassung der sog. ACER-Guidance, deren Veröffentlichung für Ende 2024 geplant ist, berücksichtigt. Die BNetzA wird in den kommenden Monaten ebenfalls weitere Informationen zu den Änderungen bekanntgeben.

Die Verordnung 2024/1106 können Sie hier abrufen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202401106

ACERs Open Letter können Sie hier abrufen:
https://www.acer.europa.eu/sites/default/files/REMIT/Guidance%20on%20REMIT%20Application/Open%20Letters%20on%20REMIT%20Policy/Open-letter-on-REMIT-revision-implications.pdf